Compliance

Compliance für einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Erfolg

„Compliance“ ist in den letzten Jahren in aller Munde. Damit gemeint ist die Einhaltung von Rechtsnormen, Unternehmensrichtlinien und sonstigen Vorgaben, wie Anweisungen und Betriebsvereinbarungen. Das ist für die HEINZ-GLAS Group nicht neu – wie unsere fast 400-jährige Tradition beweist.
Um unseren Ansprüchen noch besser gerecht zu werden und allen HEINZ-GLAS-Angehörigen eine klare Orientierung für ihr Handeln zu geben, haben wir eine eigene Abteilung geschaffen.

Diese wacht über folgende Bereiche:

  • Einhaltung rechtlicher Anforderungen
  • Befolgung interner Regeln und Verhaltensweisen
  • Überwachung der Vorgaben im Umgang mit externen Kunden, Geschäftspartnern und Wettbewerbern

Handeln nach Recht und Gesetz ist für uns selbstverständlich

Compliance dient als Orientierung für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln. Es ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und bildet die Basis für das Vertrauen, das uns Kunden, Geschäftspartner und Öffentlichkeit entgegenbringen. Und damit betrifft Compliance alle Organe der HEINZ-GLAS Group, jeden Mitarbeiter, jede Führungskraft, den Stiftungsrat, die Inhaber und alle Geschäftspartner. Jeder ist dazu verpflichtet, sein Handeln an den Rechtsnormen, Richtlinien und Unternehmenswerten der HEINZ-GLAS Group auszurichten.

Die Einhaltung wird durch regelmäßige und sachgerechte Audits kontrolliert. Darüber hinaus ermutigen wir alle Geschäftspartner, diese Grundsätze ebenfalls zu berücksichtigen. Denn verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für uns. Um dieses Unternehmensziel zu erreichen, um den nachhaltigen und langfristigen Erfolg sicherzustellen, müssen alle Beteiligten ein regelkonformes, wertebasiertes und rechtmäßiges Verhalten leben.

Compliance auf allen Fachebenen

Die Verantwortung für Compliance trägt das Risk & Compliance Management gemeinsam mit der Geschäftsführung der HEINZ-GLAS Group. Zusammen mit den Compliance-Beauftragten wird die Umsetzung aller Compliance-relevanten Bausteine in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern sichergestellt. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung von Regelwerken in den Bereichen Kartell- und Korruptionsrecht, Steuern, Datenschutz und Umweltrecht. Dabei hat das Risk & Compliance Management gemeinsam mit der Geschäftsführung, den Compliance-Beauftragten und den Führungskräften eine zentrale Vorbildrolle im Unternehmen inne. Geschäftliche Entscheidungen und Handlungen müssen stets im Einklang mit den betroffenen rechtlichen Bestimmungen und den Werten und Regeln der HEINZ-GLAS Group stehen. Die Geschäftsführung bekennt sich vorbehaltlos und uneingeschränkt dazu, Missstände im Unternehmen aufzuklären, ihnen nachzugehen und für die Zukunft Abhilfe zu schaffen. Fehlverhalten wird weder akzeptiert noch toleriert, sondern aufgeklärt und angemessen geahndet und abgestellt.

Aufgaben der Compliance-Organisation:

  • systematische Identifikation und Analyse relevanter Risiken
  • Festlegung und Verbesserung unternehmensinterner Compliance-Regelwerke und Richtlinien
  • Information, Schulung und laufende Beratung der Geschäftsführung, der Mitarbeiter und Geschäftspartner
  • sowie die Überwachung der Regeleinhaltung und die Identifikation von Verstößen.

Hinweisgebersystem

Meldung von Verdachtsfällen

Uns ist es wichtig, von (möglichen) Verstößen gegen Rechtsnormen oder interne Compliance-Grundsätze frühzeitig zu erfahren. Damit geht es keineswegs um die Denunziation von Kollegen und Vorgesetzten – vielmehr wollen wir eine Kultur des Austauschs fördern. Typische Verhaltensweisen sollen hinterfragt und auf atypische Sachverhalte soll hingewiesen werden. Nur so können wir Missstände aufdecken, entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und potenzielle Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Umwelt, Geschäftspartner und das Unternehmen abwenden. Um Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, halten wir ein Hinweisgebersystem vor.

Über das Hinweisgebersystem der HEINZ-GLAS Group kann jeder Hinweis auf Verstöße direkt an uns melden und sofern es die nationalen rechtlichen Vorgaben zulassen, nach Wunsch auch anonym.

Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen umweltrechtliche Vorgaben, gegen Menschenrechte sowie Hinweise auf Korruption, Diebstahl, Geldwäsche und sonstiges strafrechtliches Handeln.

Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.

Eine Meldung kann dabei in allen Sprachen eingereicht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung veranlasst.

Achten Sie bei anonymen Meldungen bitte darauf, dass Ihre Information möglichst viele Details enthält und, sofern vorhanden, auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht begründen. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie der Meldestelle für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Andernfalls kann der Sachverhalt nicht erörtert werden und auch keine Mitteilung über den Gang des Verfahrens erfolgen.

Haftungsausschluss/ Zur Kenntnisnahme durch Sie als Whistleblower

Bitte beachten Sie, dass nach dem für Sie geltenden Recht besondere Regelungen zum Whistleblowing gelten können. Möglicherweise können Sie sich deswegen durch eine Meldung eigenen Risiken aussetzen, wie z.B. strafrechtliche Verfolgung, arbeitsrechtliche Konsequenzen und/ oder sonstige Folgen aus Spezialrecht, wie auch eine Haftung auf Schadenersatz. Aus diesem Grund können wir keine Haftung für die Nutzung unseres Hinweisgebersystems durch Sie übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir Sie nicht dazu beraten können, ob Sie das System nach dem für Sie anwendbaren Recht zur Meldung Ihres Falles nutzen können. Bitte lassen Sie sich insofern bei Unklarheiten rechtlich beraten.“

Wichtig: Jeder Hinweisgeber ist angehalten, seine Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vor Bekanntgabe zu prüfen. Wer vorsätzlich falsche Hinweise gibt, muss mit straf- oder zivilrechtlichen Folgen rechnen.

Kontakt

Folgende Meldewege stehen zur Verfügung:

Schriftliche Meldung auf dem Postweg an:

HEINZ- GLAS GmbH & Co. KGaA
Compliance
Glashüttenplatz 1-7
96355 Kleintettau

Per E-Mail an:

compliance@heinz-glas.com

Über ein digitales Hinweisgeber-Portal mit Kontaktformular:

https://heinz-glas.integrityline.org/

Auf Anfrage des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.

Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.

Verfahren

Details zum Ablauf des Verfahrens können Sie unserer Verfahrensordnung.

 

 

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