Hinweisgebersystem
Hinweisgebersystem
Meldung von Verdachtsfällen
Uns ist es wichtig, von (möglichen) Verstößen gegen Rechtsnormen oder interne Compliance-Grundsätze frühzeitig zu erfahren. Damit geht es keineswegs um die Denunziation von Kollegen und Vorgesetzten – vielmehr wollen wir eine Kultur des Austauschs fördern. Typische Verhaltensweisen sollen hinterfragt und auf atypische Sachverhalte soll hingewiesen werden. Nur so können wir Missstände aufdecken, entsprechende Gegenmaßnahmen einleiten und potenzielle Schäden für Kunden, Mitarbeiter, Umwelt, Geschäftspartner und das Unternehmen abwenden. Um Hinweisen auf Verstöße bzw. Fehlverhalten fair und angemessen nachgehen zu können, halten wir ein Hinweisgebersystem vor.
Über das Hinweisgebersystem der HEINZ-GLAS Group kann jeder Hinweis auf Verstöße direkt an uns melden und sofern es die nationalen rechtlichen Vorgaben zulassen, nach Wunsch auch anonym.
Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen das Kartell- und Wettbewerbsrecht, gegen umweltrechtliche Vorgaben, gegen Menschenrechte sowie Hinweise auf Korruption, Diebstahl, Geldwäsche und sonstiges strafrechtliches Handeln.
Neben Beschäftigten können Geschäftspartner, Kunden und sonstige Dritte Hinweise bei konkreten Informationen auf Regelverstöße abgeben.
Eine Meldung kann dabei in allen Sprachen eingereicht werden. Bei Bedarf wird eine Übersetzung veranlasst.
Achten Sie bei anonymen Meldungen bitte darauf, dass Ihre Information möglichst viele Details enthält und, sofern vorhanden, auch Unterlagen beigefügt werden, die Ihren Verdacht begründen. Zudem ist es hilfreich, wenn Sie der Meldestelle für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Andernfalls kann der Sachverhalt nicht erörtert werden und auch keine Mitteilung über den Gang des Verfahrens erfolgen.
Haftungsausschluss/ Zur Kenntnisnahme durch Sie als Whistleblower
Bitte beachten Sie, dass nach dem für Sie geltenden Recht besondere Regelungen zum Whistleblowing gelten können. Möglicherweise können Sie sich deswegen durch eine Meldung eigenen Risiken aussetzen, wie z.B. strafrechtliche Verfolgung, arbeitsrechtliche Konsequenzen und/ oder sonstige Folgen aus Spezialrecht, wie auch eine Haftung auf Schadenersatz. Aus diesem Grund können wir keine Haftung für die Nutzung unseres Hinweisgebersystems durch Sie übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass wir Sie nicht dazu beraten können, ob Sie das System nach dem für Sie anwendbaren Recht zur Meldung Ihres Falles nutzen können. Bitte lassen Sie sich insofern bei Unklarheiten rechtlich beraten.“
Wichtig: Jeder Hinweisgeber ist angehalten, seine Informationen nach bestem Wissen und Gewissen vor Bekanntgabe zu prüfen. Wer vorsätzlich falsche Hinweise gibt, muss mit straf- oder zivilrechtlichen Folgen rechnen.
Kontakt
Folgende Meldewege stehen zur Verfügung:
Schriftliche Meldung auf dem Postweg an:
HEINZ- GLAS GmbH & Co. KGaA
Compliance
Glashüttenplatz 1-7
96355 Kleintettau
Per E-Mail an:
compliance@heinz-glas.com
Über ein digitales Hinweisgeber-Portal mit Kontaktformular:
https://heinz-glas.integrityline.org/
Auf Anfrage des Hinweisgebers ist es über diese Kanäle auch möglich, innerhalb eines angemessenen Zeitraums im Rahmen eines vertraulichen persönlichen Treffens eine Meldung zu erstatten.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserem Datenschutzhinweis.
Verfahren
Details zum Ablauf des Verfahrens können Sie unserer Verfahrensordnung.